Leider liegt der Inzidenzwert in Fürth wieder über 100. Daher wurde ab dem 10.03.2021 erneut die Notbetreuung in den Einrichtungen angeordnet. Zugang zur Notbetreuung haben laut dem „bayerischen Staatministerims für Arbeit, Familien und Soziales“ – analog zu den vorherigen Notbetreuungen – folgende Kinder:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind
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