Der Rahmenhygieneplan wurde überarbeitet. Demnach benötigen Kinder in der KiTa nach einer Erkrankung kein Attest und auch keinen negativen Corona-Test. Voraussetzung für die Wiederzulassung zum Besuch der KiTa ist ab sofort eine 48-stündige Symptom-/Fieberfreiheit. Ausgenommen davon sind ein leichter Schnupfen oder ein leichter Husten. 

Die Einrichtungsleitung ist berechtigt, sich dies von den Eltern mittels Erklärung und Unterschrift bestätigen zu lassen. Da wir auf das gute Vertrauensverhältnis zu den Eltern, der von uns betreuten Kinder bauen, werden wir in unserer Kindertagesstätte auf diese Erklärung verzichten.

Wesentliche Veränderungen im Rahmenhygieneplan finden Sie unter dem Punkt 1.1.1., diese sind gelb gemarkert.

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